Hier finden Sie die Satzung unseres Vereins. Sie können die Satzung auch als PDF-Dokument herunterladen.
Stand 26. April 2008
Dies geschieht durch:
Der Verein besteht aus
Dieser kann durch Beschluss des Vorstandes nach Anhörung des betreffenden Mitgliedes erfolgen, wenn ein zureichender Grund vorliegt. Ein solcher ist z. B. gegeben, wenn das Verbleiben des Mitgliedes im Verein dessen Interessen entgegensteht oder wenn trotz zweimaliger Aufforderung die Zahlung von mindestens einem Jahresbeitrag rückständig ist.
Der Ausschluss ist dem Mitglied vom Vorstand mitzuteilen. Gegen diesen Beschluss steht dem ausgeschlossenen Mitglied das Recht der Beschwerde an die Mitgliederversammlung zu. Diese Beschwerde muss binnen 2 Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses beim Vorstand eingelegt werden, der daraufhin eine Mitgliederversammlung einberuft.
Bis zur Entscheidung durch die Mitgliederversammlung ruhen alle Rechte des ausgeschlossenen Mitgliedes.
Organe des Vereins sind
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist vom Protokollführer ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter durch Unterschrift zu bestätigen ist.
Der Protokollführer ist der Schriftführer. Ist er nicht anwesend, wird der Protokollführer vom Versammlungsleiter bestimmt.
Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung muss mindestens 30 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung an die letzte bekannte Adresse des jeweiligen Mitgliedes zur Post gegeben werden. Weitere Erfordernisse insbesondere der Nachweis des Zuganges der Einladung sind für die Rechtzeitigkeit und Gültigkeit der Einladung nicht erforderlich.
Anträge zur Tagesordnung sind spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Präsidenten bzw. dem Vorstand einzureichen.
falls ein ausgeschlossenes Mitglied Beschwerde gegen seinen Ausschluss einlegt.
Die Ladungsvorschriften für die ordentliche Mitgliederversammlung gelten entsprechend.
Sollte der jeweilige Leiter der Kartenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz nicht als Vereinsmitglied in den Vorstand gewählt worden sein, so ist er unabhängig von einer etwaigen Vereinsmitgliedschaft Mitglied des Vorstandes mit beratender Stimme, wenn er sich zur Übernahme dieses Amtes bereit erklärt. Der Vorstand hat unverzüglich nach seiner Wahl den Leiter der Kartenabteilung um die Übernahme des Vorstandsamtes zu ersuchen.
Werden von der Mitgliederversammlung weniger als die mögliche Anzahl der Beiratsmitglieder gewählt, kann der Vorstand den Beirat dadurch ergänzen, dass er weitere Mitglieder bestimmt.
Sollte ein Mitglied des Beirates vor Ablauf seiner Wahlperiode ausscheiden, kann der Vorstand einen Nachfolger bestimmen.
Der Beirat wird auf die Dauer von 3 Jahren gewählt, bleibt aber in jedem Falle bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
Die Amtsperiode der vom Vorstand bestellten Mitglieder des Beirates endet mit dem Zeitpunkt, in dem die Neuwahl des Beirates erfolgt.
Der Beirat unterstützt den Vorstand des Vereins, soweit dieser einzelne Aufgaben dem Beirat zur Mitberatung zuweist.
Der Beirat ist jedoch vom Vorstand zu konsultieren, wenn Spenden des Vereins der Kartenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz zur Anschaffung von Cartographica zur Verfügung gestellt werden oder wenn eigene Anschaffungen von Cartographica erfolgen sollen.
Die Konsultation erfolgt möglichst in einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Beirat.